Lesen Sie bitte die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch:
1. Vertragsabschluss / Verpflichtung des Kunden
1.1 Vertragspartner ist SL Travel Insider, Danziger Str. 14a, 49324 Melle, Deutschland (im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt).
1.2 Das Kontaktformular auf der Homepage des Reiseveranstalter per Klick auf „Interesse/ Anmeldung“ stellt vorerst eine unverbindliche Anfrage des Kunden bzgl. des entsprechenden Reiseangebotes an den Reiseveranstalter dar.
Sofern der Kunde bereits über das Kontaktformular ein Reiseangebot seiner Wahl reservieren oder buchen möchte, so reicht ein einfacher, schriftlicher Hinweis im Feld "Deine Nachricht".
Die Buchung wird erst im darauffolgenden Schritt, nach persönlicher Kontaktaufnahme (schriftlich, mündlich, fernmündlich) durch den Reiseveranstalter mit dem Kunden in Form eines schriftlichen Angebotes, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin erfolgen.
1.3 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (z.B. Internet) vorgenommen werden.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reiseveranstalter erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail oder per Post übersandten Buchungsbestätigung. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden
weniger als vierzehn (14) Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung, Restzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.6 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.7 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.8 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Reisebestätigung/ Rechnung des Reiseveranstalters, sowie aus der
Leistungsbeschreibung der dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Produktausschreibung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Leistungsbeschreibungen sind nicht maßgeblich.
2. Bezahlung
2.1 Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt per Rechnung durch den Kunden auf ein vom Reiseveranstalter genanntes Bankkonto. Im Ausnahmefall kann die Restzahlung nach Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar vor Ort im jeweiligen Zielland geleistet werden.
2.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen frühere Fälligkeiten ergeben.
2.3 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/ Rechnung ein, oder verweigert eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3 zu belastet.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Bitte lesen Sie dazu die schriftlichen Hinweise im Reiseangebot des Reiseveranstalter.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
3.5 Da alle Reiseangebote als Eigenanreise durch den Kunden gelten, werden die Flüge vom Reiseteilnehmer selbstständig auf eigene Kosten gebucht. Gleichzeitig haftet der Reiseveranstalter in keinem Fall für eine Leistungsänderung, verursacht durch die Eigenanreise des Kunden (bspw. durch die vom Kunden gebuchte Fluggesellschaft).
4. Preiserhöhung vor Reisebeginn
Der Reiseveranstalter behält sich vor, im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Eintrittsgebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse den im Reisevertrag vereinbarten Preis entsprechend bis 8 % des Reisepreises einseitig zu erhöhen und vom Kunden zu verlangen.
Diese Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht hervorsehbar waren.
Der Reiseveranstalter teilt diese Änderung dem Kunden sofort durch E-Mail, SMS, in Papierform etc. mit.
Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) wie folgt berechnet:
Vier (4) Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
29 Tage bis 22 Tag vor Reiseantritt 35%
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 75%
7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt, bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
5.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Über den Reiseveranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte
Versicherungsprämie kann im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.6 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Beachten Sie bitte hierzu abweichende Angaben auf Ihrer Bestätigung oder Rechnung.
5.7 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Gutscheine nicht als Datei gelöscht und/ oder evtl. Ausdrucke vernichtet oder zurückgegeben, oder werden diese vom Kunden missbraucht (bspw. durch individuelle Eigenanreise) oder ohne gegenseitiges Einverständnis an Dritte weitergegeben, ist der Reiseveranstalter berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reiseabbruchversicherung bei z.B. Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
7.1. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist, nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
7.2. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde von dem Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kommt dabei nicht für die Kosten von bereits vom Kunden gebuchten Flügen oder sonstigen Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisepaketes vom Veranstalter sind, auf. Daher wird empfohlen, einen Flug mit entsprechender Buchungsänderungs- oder kostenfreier Stornierungsoption zu buchen.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2 Nehmen andere, als die vom Kunden angemeldeten Personen die Überlassung eines Original vom Reiseveranstalter zum eigenständigen Gebrauch, so kann der Reiseveranstalter diesem Wechsel in der Person widersprechen und fristlos vom Vertrag zurücktreten, sofern diese Personen die für diese Leistungsannahme geforderten vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
10.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Für bereits erbrachte Leistungen kann der Reiseveranstalter ein Entgelt verlangen.
10.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Reiseveranstalter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
und Schadensersatz nicht ein.
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
12.3 Bei Fahrzeugüberlassung haftet der Kunde (vereinbarter „Erstahrer“ und „Zweitfahrer“) der Partnerautovermietung (Vertragspartner Leistungsträger vom Reiseveranstalter) gegenüber auch für alle Schäden, die infolge vorwerfbar fehlerhafter, unsorgfältiger oder untauglicher Sicherungsmaßnahmen bei Blitzschlag, Unwetter oder ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt eingetreten sind.
Wird vom Leistungsträger ein Mietauto dem Kunden zur Eigennutzung überlassen, haftet dieser im selbstverschuldeten Schadensfalle bis zur Höhe des jeweils aktuellen Selbstbeteiligungssatzes nach den für den Leistungsträger aus dessen Versicherungsvertrag geltenden Bestimmungen. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Leistungsträger in Verbindung zu setzen.
12.4 Solange das Fahrzeug nicht vom Kunden („Erstfahrer“) genutzt wird, hat der Kunde die Sorgfaltspflicht für Diebstahl- und Schadens-Sicherung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Der Kunde hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort nach Fahrzeugübernahme zu melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus dem Versicherungsvertrag des Leistungsträgers (vertraglicher Mietwagenpartner vom Reiseveranstalter), die dem Kunden bei Übernahme des Fahrzeuges übergeben werden.
12.6 Ferner ist der Kunde verpflichtet, alle ihm vom Reiseveranstalter zum zeitweisen Gebrauch überlassenen Gegenstände und Sachen zur vereinbarten Zeit und am entsprechenden Ort zurückzugeben. Etwaige Schäden sind bei der Rückgabe dem Leistungsträger anzuzeigen und ggf. zu protokollieren sowie gegenzuzeichnen.
13. Pass- und Visumerfordernisse
Der Reiseveranstalter informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt.
Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
14. Verjährung – Geltendmachung
14.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
14.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
15. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z. B. Leistungsträger wie Hotels übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
16. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
17. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
17.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseangeboten/ -verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
17.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter:
SL Travel Insider
Danziger Str. 14a
49324 Melle
(kein besuchbares Büro vorhanden!)
e-mail: Stephan@sl-travelinsider.com
Tel./ WhatsApp: +49 152 2759 2937
www.sl-travelinsider.com
Verantwortlicher: Stephan Langer